Rechtliche Hinweise

Die USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Neuseeland und viele Länder auf der ganzen Welt haben Gesetze erlassen, die elektronische Verträge die gleiche Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit wie Verträge mit Stift und Papier vorsehen. Die elektronische Signatur ist die vertrauenswürdige und sichere Lösung für den Erhalt elektronischer Signaturen, die die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes über elektronische Signaturen im globalen und nationalen Handel (E-SIGN) und des Uniform Electronic Transactions Act (UETA) der National Conference of Commissioners on Uniform State Law erfüllen. Die weltweit größten Unternehmen verlassen sich auf elektronische Signaturen, und Benutzer haben Millionen von Verträgen mit elektronischer Signatur ausgeführt.

“Es gibt eine erhebliche Entwicklung bei der elektronischen Unterzeichnung von Rechtsdokumenten. Sie können rechtsverbindliche Verträge online und sogar von Ihrem Telefon aus unterzeichnen. Mit der elektronischen Signatur können Sie Verträge hochladen und schneller, billiger und sicherer unterschreiben lassen als Papierdokumente. “ - GP Solo

Gesetze zur elektronischen Signatur

Die elektronische Signaturfunktion von ShareFile unter Verwendung von RightSignature wurde entwickelt, um die wichtigsten Anforderungen zu erfüllen:

Das Gesetz über elektronische Signaturen im globalen und nationalen Handel (E-SIGN), Pub. L. Nr. 106-229, 114 Stat. 464 (2000) (15 U.S.C. §§7001-7031); Der Uniform Electronic Transactions Act (UETA), wie 1999 von der National Conference of Commissioners on Uniform State Laws genehmigt (7A Pt. 1 U.LA. 211, 211-99 (2002)); und viele staatliche Gesetze nach dem Vorbild der UETA.

Diese Gesetze zur elektronischen Signatur sollen die rasche Einführung digitaler Signaturen fördern und den Einsatz veralteter Papiermethoden verringern. Im Rahmen von E-SIGN darf einem Vertrag “die Rechtswirkung, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit nicht verweigert werden, nur weil bei seiner Gründung eine elektronische Signatur oder elektronische Aufzeichnung verwendet wurde. “15 U.S.C.A. § 7001 (a) (2). In ähnlicher Weise entspricht eine elektronische Signatur gemäß Abschnitt 7 (d) der UETA, wenn ein Gesetz eine Unterschrift erfordert, dem Gesetz. Darüber hinaus sieht E-SIGN vor, dass das Gesetz eines Staates ausgeschlossen wird, wenn und soweit es nicht der UETA oder ihrem wesentlichen Äquivalent entspricht. 15 U.S.C.A. § 7002. Während diese Gesetze über elektronische Signaturen die Gültigkeit vieler Arten von elektronischen Vereinbarungen verstärken, gelten die Gesetze nicht für bestimmte Arten von Dokumenten, wie z. B. Gesetze, Vorschriften oder andere Regeln von Gesetzen, die Testamente, testamentarische Trusts, Adoption, Scheidung oder andere familienrechtliche Angelegenheiten regeln, bestimmte kommerzielle Transaktionen, bestimmte Gerichtsdokumente und bestimmte Mitteilungen beeinträchtigen im Allgemeinen nicht die materiellen Anforderungen des ansonsten geltenden materiellen Rechts und enthalten Anforderungen für die Erstellung durchsetzbarer Vereinbarungen.

Absicht zu unterschreiben

Eines der Hauptkriterien für eine gültige elektronische Signatur ist, ob die elektronische Signatur eine klare Unterzeichnungsabsicht des Unterzeichners nachweist. Die Erfassung einer echten handschriftlichen Unterschrift durch die elektronische Signatur belegt die Absicht des Unterzeichners, das Dokument auszuführen. Darüber hinaus befasst sich die zweite Generation der elektronischen Signaturerfassungstechnologie der elektronischen Signatur mit potenziellen rechtlichen Problemen, die bei Click-to-Signatur-Systemen der ersten Generation auftreten können, da handschriftliche Signaturen nicht versehentlich an Verträgen angebracht werden können und einen Unterzeichner eindeutig identifizieren können Zeichenschaltflächen können leicht versehentlich von anderen Personen angeklickt und angeklickt werden, die Zugriff auf den Computer oder das Smartphone eines Unterzeichners haben.

Mit Dokument verknüpfte Signatur

Gemäß E-SIGN und UETA muss eine konforme elektronische Signatur ein elektronischer Ton, ein Symbol oder ein Prozess sein, der einem Vertrag oder einer anderen Aufzeichnung beigefügt oder logisch damit verbunden ist und von einer Person mit der Absicht, die Aufzeichnung zu unterzeichnen, ausgeführt oder übernommen wird. 15 U.S.C.A. § 7006 (5); UETA §2 (8). Die elektronische Signatur sperrt das ausgeführte Dokument mit dem Signaturdatensatz und erzeugt ein Signaturzertifikat, das die handschriftliche Signaturgrafik und ein überprüfbares Aktivitätsprotokoll enthält. Wenn Sie unsere Drag-and-Drop-Signaturfelder verwenden, platziert die elektronische Signatur außerdem die handschriftliche Signatur an den entsprechenden Stellen im Dokument.

Offenlegungen von Verbrauchern

E-SIGN ermöglicht es elektronischen Dokumenten und Aufzeichnungen mit elektronischen Signaturen, Gesetze, Vorschriften oder andere Rechtsregeln zu erfüllen, die vorschreiben, dass Informationen in Bezug auf eine Transaktion oder Transaktionen in oder die Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen oder ausländischen Handel einem Verbraucher schriftlich zur Verfügung gestellt oder zur Verfügung gestellt werden, wenn Der Verbraucher hat eine ausdrückliche Zustimmung zu einer solchen Verwendung gegeben und die Einwilligung nicht widerrufen, und der Verbraucher erhält vor seiner Zustimmung eine klare und auffällige Erklärung bestimmter Informationen und erteilt bestimmte Einwilligungen. 15 U.S.C.A. § 7001 (c). Benutzer elektronischer Signaturen können die Anforderungen an die Offenlegung und Zustimmung von E-SIGN erfüllen, indem sie für jedes Dokument eine Seite zur Offenlegung von Verbrauchern aktivieren und andere Parteien auffordern, vor der Ausführung von Verträgen bestimmten Bedingungen zuzustimmen. Die elektronische Signatur ermöglicht potenziellen Unterzeichnern auch die Möglichkeit, den Erhalt oder die Ausführung elektronischer Verträge abzulehnen.

Manipulationssichere Platte

Nach dem Signieren sichert die elektronische Signatur Ihr ausgeführtes Dokument mit einem komplexen Hash-Algorithmus, um sicherzustellen, dass die permanente Aufzeichnung manipulationssicher ist.

Zugriff auf Dokumente und Aufbewahrung

Abschnitt 7001 (d) von E-SIGN und Abschnitt 12 (a), (b), (d) und (e) der UETA enthalten Anforderungen an die Führung von Aufzeichnungen. Verträge, die mit elektronischen Signaturen ausgeführt werden, werden den Unterzeichnern im Format Portable Document zugestellt, damit sie sie für die in den geltenden Verjährungsfristen vorgeschriebenen Zeiträume aufbewahren können. Die elektronische Signatur speichert Ihre Dokumente für die Dauer der Zeit, in der Sie ein kostenpflichtiges Konto führen, in einem sicheren Archiv und nutzt die erstklassige Dateninfrastruktur von Amazon Web Services für Sicherheit und Redundanz.

Protokoll der Prüfung

Abschnitt 13 der UETA besagt, dass der Nachweis einer Aufzeichnung oder Unterschrift nicht nur deshalb von zulässigen Beweismitteln ausgeschlossen werden kann, weil sie in elektronischer Form vorliegen. Jedes Dokument, das durch elektronische Signatur gesendet wird, enthält ein detailliertes Prüfprotokoll mit Zeitstempeln, Identitätsauthentifizierung und anderen wichtigen Informationen. Die elektronische Signatur kann eine Rechtsgrundlage sein, um die Dokumente als Beweismittel einzuführen und von Gerichten durchzusetzen.

Authentifizierung

Bei der elektronischen Signatur wird ein proprietäres, multivariates Identitätsauthentifizierungssystem verwendet. Zu den Komponenten gehören die Validierung von E-Mail-Adressen, die biometrische Signaturanalyse, die Erfassung von IP-Adressen und die Erfassung anderer Identifikatoren, die für jeden Unterzeichner eindeutig sind.

Technologie-Neutralität

Die elektronische Signatur ist plattformunabhängig. Parteien unterschreiben auf jedem Computer, mit jedem Webbrowser, ohne Downloads und ohne Plug-Ins. Diese technologische Neutralität gibt allen Empfängern die gleiche Möglichkeit, Dokumente ungehindert auszuführen.

Haftungsausschluss

Dieser Überblick über bestimmte Gesetze zur elektronischen Signatur ist kein umfassender Überblick über die Anforderungen der Gesetze zur elektronischen Signatur in den Vereinigten Staaten oder anderen Ländern, dient nur zu Bildungs- und Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung gedacht und sollte auch nicht als Rechtsberatung ausgelegt werden.

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